Wichtige Fragen

Was benötige ich für den Führerschein?

Für den Führerscheinantrag benötigen Sie:

  • Aktuelles Lichtbild in der Größe von 45mm x 35mm im Hochformat und ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Bei Brillenträgern müssen die Augen klar und deutlich erkennbar sein.

Hinweis: Bitte ein biometrisches Passbild einreichen.

  • Sehtestbescheinigung 
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Zusätzlich erforderlich für die Klassen A und A2, falls der Ersterwerb einer Fahrerlaubnis länger als 5 Jahre zurück liegt, einen aktuellen Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Die Antragstellung beim Amt übernehmen wir für Sie.

 

 

Muss ich einen Sehtest machen?

Unter den Papieren, die Sie bei der Beantragung des Führerscheins einreichen müssen ist auch die Bescheinigung, dass Sie einen Sehtest abgelegt haben. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrem Augenarzt. Oftmals wird dieser Service auch von einem Optiker in Ihrer Nähe angeboten. Der Sehtest sollte nicht älter als 2 Jahre sein.

Sofern Sie bei guter Gesundheit sind und keinen Führerschein der Klasse C (Lkw) oder D (Bus) machen wollen, benötigen Sie keine besonderen medizinischen Gutachten.

 

 

Muss ich einen Erste-Hilfe-Kurs machen?

Nach § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss für die Bewerbung der Fahrerlaubnis in den Klassen A, A1, B, L, M, S und T der Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ abgelegt werden. Für alle anderen Klassen benötigen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs.

 

Beide Kurse werden von verschiedenen Organisationen angeboten und finden meistens am Wochenende statt. Es sollte kein Problem sein einen Kurs in Ihrer Nähe zu finden. Die folgenden Organisationen bieten deutschlandweit Kurse an. Informieren Sie sich bei den jeweiligen Ortsverbänden:

  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Malteser Hilfsdienst
  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • Johanniter-Unfall-Hilfe
  • DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

 

 

Wie alt muss ich sein?

Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis ist je nach Führerscheinklasse verschieden:

 

Alter - Führerscheinklassen

15 - Mofa

16 - A1, AM, L

17 - B (PKW ab 17), B96, BE

18 - A, A2, B, BE

21 - C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

24 - A 

 

 

Darf ich mit 17 Jahren schon PKW fahren?

Das Mindestalter für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B beträgt 18 Jahre. Unter besonderen Auflagen ist jedoch auch schon mit 17 Jahren das Fahren eines PKW gestattet. Zu den Sonderregelungen gibt es hier genaue Informationen. 

 

www.begleitetes-fahren.de

 

 

Wie viele Stunden brauche ich?

Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist von Person zu Person oft sehr unterschiedlich. Wir begleiten sie gerne solange, bis sie sich für die Fahrprüfung bereit fühlen. Es gibt jedoch eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von Fahrstunden, inklusive einiger Sonderfahrstunden. Die genauen Details zu jeder Fahrzeugklasse finden sich hier.

 

www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen

 

 

Wie wurden die alten Führerscheinklassen (bis 1999) umgestellt?

Die neuen Führerscheinklassen sind stärker ausdifferenziert. Inhaber älterer Führerscheine verfügen weiterhin über eine Fahrerlaubnis. Für welche neuen Klassen ein alter Führerschein jeweils gilt, ist in der folgenden Tabelle zu sehen. 

 

Alte Klasse / Neue Klassen 

1 / A, A1, M, L

1a* /  A, A1, M, L

1b / A1, M, L

2 / B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, T

3** / B, BE, C1, C1E, M, L

4 / M, L

5 / L

 

Busführerschein  D1, D1E, D, DE, 

 

E-Scooter

Auf die Scooter, fertig, los: Ab Juli dürfen E-Scooter mit Straßenzulassung offiziell und ganz legal am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. 

 
Kann ich die Theorieprüfung auch in einer anderen Sprache absolvieren?
Ja, die Theorieprüfung kann auch in folgenden Sprachen absolviert werden: Fremdtürkisch, Russisch, Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Griechisch, Kroatisch, Rumänisch, Polnisch und Arabisch.