Wir bilden alle Führerscheinklassen aus
Mofa
Kleinkrafträder (25 km/h), Fahrräder mit Hilfsmotor
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) /
Dreirädrige Kleinkrafträder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
A1
Leichtkrafträder bis 125 cm³/ Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
NEU: Inhaber von Autoführerscheinen können ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren, wenn sie mindestens fünf Jahre lang schon ihren Führerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt zu uns auf. Weitere Informationen
A2
Krafträder bis 35 kW
A
Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Wir schulen auf Harley Davidson
Für die Ausbildung für den Motorradführerschein A2 und A direkt haben wir als Besonderheit ausschließlich Harley-Davidson in unserem Fuhrpark.
B
Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern:
Begleitendes Fahren ab 17
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" (BF17; auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszuverlässigen" Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des Pkw. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.
Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:
Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.
B96
Ausdehnung der Klasse B
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG
L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h, mit Anhänger
T
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz
C1
Kfz von 3,5 t bis 7,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg
C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
Zugfahrzeuges nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden)
C
Kfz über 3,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg
CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg
D1
Kraftomnibusse mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg
D1E
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden)
D
Kraftomnibusse und Anhänger bis 750 kg
DE
Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg
Für Führerscheininhaber, die durch eine lange Fahrpause ein bisschen außer Übung sind, bieten sich unsere Auffrischungsstunden an. Unter Anleitung unserer Fahrlehrer, und im sicheren Fahrschulwagen, können Sie behutsam wieder Fahrpraxis sammeln.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger richtet sich an Führerscheinneulinge in der Probezeit, die wegen begangener Ordnungswidrigkeiten im Verkehr zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden.
Für nähere Informationen zu den Kursen und Terminen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.