Unsere Angebote

Wir bilden alle Führerscheinklassen aus


Mofa

Kleinkrafträder (25 km/h), Fahrräder mit Hilfsmotor



AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) /

Dreirädrige Kleinkrafträder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge



A1

Leichtkrafträder bis 125 cm³/ Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

NEU: Inhaber von Autoführerscheinen können ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren, wenn sie mindestens fünf Jahre lang schon ihren Führerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt zu uns auf. Weitere Informationen



A2

Krafträder bis 35 kW



A

Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge


 

 

Wir schulen auf Harley Davidson

 

Für die Ausbildung für den Motorradführerschein A2 und A direkt haben wir als Besonderheit ausschließlich Harley-Davidson in unserem Fuhrpark.


B

Kraftwagen bis 3,5 t zG

 

Mitführen von Anhängern:

  • Alle Anhänger bis 750 kg zG,
  • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf  3.500 kg begrenzt.

Begleitendes Fahren ab 17

 

Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" (BF17; auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszuverlässigen" Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des Pkw. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.

 

Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein, darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als einen Punkt belastet sein und
  • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.

Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.


B96

Ausdehnung der Klasse B

 

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG

Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.



BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG



L

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h, mit Anhänger



T

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz



C1

Kfz von 3,5 t bis 7,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg



C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden)



C

Kfz über 3,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg



CE

Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg



D1

Kraftomnibusse mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg



D1E

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden)



D

Kraftomnibusse und Anhänger bis 750 kg



DE

Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg



Zurück in den Verkehr 50+

Für Führerscheininhaber, die durch eine lange Fahrpause ein bisschen außer Übung sind, bieten sich unsere Auffrischungsstunden an. Unter Anleitung unserer Fahrlehrer, und im sicheren Fahrschulwagen, können Sie behutsam wieder Fahrpraxis sammeln.



Aufbauseminar ASF

Das Aufbauseminar für Fahranfänger richtet sich an Führerscheinneulinge in der Probezeit, die wegen begangener Ordnungswidrigkeiten im Verkehr zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden.


Für nähere Informationen zu den Kursen und Terminen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.